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Ultimativer Guide: Reisen mit einer Drohne

Vom Drohnenführerschein bishin zum regelkonformen Abflug

Ultimativer Guide: Reisen mit einer Drohne

Mit einer Drohne kann man besonders schöne Aufnahmen aus der Luftperspektive machen, besonders im Urlaub. Allerdings gibt es mittlerweile einige Regeln, die man als Drohnenpilot einzuhalten hat. Auch wir wollten nach Inkrafttreten dieser Regelungen wieder mit einer Drohne abheben und teilen hier mit euch alles, was wir im Rahmen unserer Recherche, Vorbereitung und Praxis gelernt haben.

Voraussetzungen

Ob ihr einen Drohnenführerschein benötigt oder eine Registrierung erforderlich ist, ist davon abhängig, welche Drohne fliegen wollt. Vielleicht müsst ihr nichts weiter unternehmen und könnt direkt losfliegen, vielleicht müsst ihr nur eine Registrierung durchführen, vielleicht benötigt ihr neben der Registrierung aber auch einen Drohnenführerschein.

Der Drohnenführerschein

Drohnenführerschein für Reisen mit einer Drohne

Welchen Drohnenführerschein braucht man?

Eine kurze Recherche reicht und ihr werdet herausfinden, dass es zwei verschiedene Drohnenführerscheine gibt:

  • Kleiner Drohnenführerschein (A1, A3): EU-Kompetenznachweis
  • Großer Drohnenführerschein (A2): EU-Fernpilotenzeugnis

Lasst uns direkt klären, ob ihr überhaupt einen Drohnenführerschein braucht und erst dann auf die Unterschiede der Führerscheine eingehen. Die sogenannten ESA-Vorschriften teilen alle Drohnen in drei Kategorien wie folgt ein:

  1. Offene Kategorien (OPEN)
  2. Spezielle Kategorie (SPECIFIC)
  3. Zulassungspflichtige Kategorie (CERTIFIED)

Je nach Kategorie bestehen verschiedene Anforderungen:

KategorieMax. Gewicht der DrohneBetriebsbedingungenGenehmigung erforderlich?
Offene Kategorie (OPEN)bis 25 kgMax. 120 m Höhe, Sichtverbindung erforderlich, kein Überflug von MenschenansammlungenNein
A1bis 900 gNäherung an Personen erlaubt, Überflug vermeidenNein
A2bis 4 kg30 m Abstand zu Menschen (5 m mit Langsamflugmodus)Ja (Theorieprüfung)
A3bis 25 kgNur in unbewohnten Gebieten, 150 m Abstand zu Wohn-/GewerbegebietenNein
Spezielle Kategorie (SPECIFIC)über 25 kg oder BVLOS (Flug außerhalb der Sichtweite)Höheres Risiko, z. B. Betrieb außerhalb SichtweiteJa (Risikobewertung + Genehmigung)
Zulassungspflichtige Kategorie (CERTIFIED)großTransport von Personen oder gefährlichen GüternJa (Zertifizierung + Lizenz)

Mit großer Wahrscheinlichkeit werdet ihr zum Reisen eine Drohne der offenen Kategorie A1 mitnehmen. Ihr dieser Kategorie fallen nämlich alle Drohnen, die unter 900 Gramm wiegen.

Unsere alte DJI Mavic Air wiegt 430 Gramm, unsere neue DJI Flip 249 Gramm. Beide gehören also in die Offene Kategorie A1.

Innerhalb der offenen Klasse gibt es noch technische Klassen, die wie folgt aussehen:

Technische KlasseMaximales Abfluggewicht (MTOM)Zugehörige KategorieBetriebsbedingungenErforderliche Qualifikation des Fernpiloten
C0< 250 gA1Überflug unbeteiligter Personen erlaubt, jedoch nicht über MenschenansammlungenKeine (Online-Training empfohlen)
C1< 900 gA1Kein Überflug unbeteiligter PersonenOnline-Training & Online-Prüfung
C2< 4 kgA2Horizontaler Abstand von mindestens 30 m zu unbeteiligten Personen (reduzierbar auf 5 m im Langsamflugmodus)Online-Training, Online-Prüfung & zusätzliche Theorieprüfung
C3< 25 kgA3Betrieb nur in Gebieten ohne unbeteiligte Personen, mit einem Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder ErholungsgebietenOnline-Training & Online-Prüfung
C4< 25 kgA3Wie C3, jedoch ohne bestimmte technische Anforderungen (z. B. ohne Geo-Sensibilisierung)Online-Training & Online-Prüfung

Die heutzutage verkauften Drohnen sind alle zertifiziert und dementsprechend einer technischen Klasse zugeordnet. Ihr könnt so also ganz genau ablesen, ob ihr das Online-Training und die Online-Prüfung für einen Drohennführerschein absolvieren müsst oder nicht. Für unsere DJI Flip müssen wir keins davon machen, also ist kein Drohnenführerschein notwendig. Das Training wird dennoch empfohlen, da man sich so mit allen wichtigen Regeln vertraut macht.

Für Bestandsdrohnen (also Drohnen, die vor diesen Vorschriften verkauft wurden) müsst ihr selbst die technische Klasse ermitteln. Unsere alte DJI Mavic Air fällt mit ihren 430 Gramm unter C1 und das bedeutet, dass jeder von uns einen Drohnenführerschein benötigt, um sie zu fliegen. Darüber hinaus herrschen andere Betriebsbedingungen für die DJI Mavic Air als für die DJI Flip aufgrund der unterschiedlichen Klassen.

Alle Piloten, die einen Drohnenführerschein für ihre Drohnen benötigen, müssen den kleinen Drohnenführerschein machen, denn der große Drohnenführerschein bzw. das EU-Fernpilotenzeugnis ist ohnehin nur eine Erweiterung des kleinen bzw. des EU-Kompetenznachweises.

Ein Drohnenführerschein (egal ob der kleine oder der große) sind fünf Jahre gültig und müssen danach erneuert werden.

Mindestalter für einen Drohnenführerschein

Um einen Drohnenführerschein beantragen zu können, muss man mindestens 16 Jahre alt sein.

Wie viel kostet der Drohnenführerschein?

DrohnenführerscheinKosten der Ausstellung
Kleiner Drohnenführerschein (A1, A3): EU-Kompetenznachweis25 Euro
Großer Drohnenführerschein (A2): EU-Ferpilotenzeugnis30 Euro

Die Kosten müsst ihr einmalig für einen Drohnenführerschein zahlen, nachdem ihr die Prüfung erfolgreich bestanden habt und berechtigt seid ihn zu beantragen. Da jeder Drohnenführerschein nur fünf Jahre gültig ist, müsst ihr die Kosten mit jeder Erneuerung erneut tragen.

Die Online-Prüfung für den Drohnenführerschein

Sowohl die Prüfungsvorbereitung als auch die Prüfung für den kleinen Drohnenführerschein erfolgt online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen und ihr könnt sie so oft wiederholen, bis ihr sie bestanden habt. Ein Limit gibt es hier nicht.

Für den großen Drohnenfüherschein wird der Besitz eines kleinen Drohnenführerscheins vorausgesetzt. Zusätzlich muss eine Selbsterklärung über die Durchführung eines praktischen Selbsttrainings beim LBA vorliegen. Erst dann könnt ihr euch bei einer vom LBA anerkannten Prüfstelle für die Onlineprüfung des EU-Fernpilotenzeugnisses anmelden. Die Onlineprüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen.

Das LBA empfiehlt, die Prüfung entweder auf einem Desktop-Gerät oder Tablet abzulegen. Smartphones eignen sich laut LBA eher schlecht dafür.

Wo lernt man für den Drohnenführerschein?

Auch wenn es zahlreiche Ressourcen online gibt, empfehlen wir euch das Lernmaterial direkt beim Luftfahrt-Bundesamt. Hier könnt ihr sichergehen, dass alle Informationen korrekt sind und sich keinerlei Fehler in das Lernmaterial eingeschlichen haben.

Das Lernen wird euch außerdem unglaublich leicht gemacht: Lernt mit Hilfe der Lernvideos und Informationstexte auf der Webseite über euer Desktop-Gerät, Tablet oder Smartphone. Ihr habt keinen Zeitdruck und könnt ganz nach eurem Tempo lernen.

Registrierung einer Drohne

Die Formulierung ist unserer Meinung nach etwas irreführend, da ihr technisch gesehen nicht einzelne Drohnen registriert, sondern euch selbst als Betreiber einer Drohne. Die im Rahmen der Registrierung ausgestellte Registriernummer ist nämlich personen- und nicht objektgebunden.

Eine Registrierung ist Pflicht beim Fliegen folgender Drohnen:

  • Alle Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm
  • Alle Drohnen (auch unter 250 Gramm Gewicht), die mit einer Kamera ausgestattet sind

In unserem Fall wird für das Fliegen der DJI Flip eine Registrierung fällig. Obwohl sie unter 250 Gramm wiegt, ist sie nämlich mit einer Kamera ausgestattet.

Betreiber von Drohnen (also ihr als Pilot und Besitzer) müssen sich noch vor einem Flug beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) online registrieren. Für die Registrierung wird Folgendes benötigt:

  • Euer vollständiger Name (wie im Ausweisdokument angegeben)
  • Euer Geburtsdatum
  • Ein Scan eines eurer offiziell gültigen Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass)
  • Eure Anschrift
  • Eure E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Der Name des Versicherers und Nummer der Versicherungspolice

Für die Registrierung müsst ihr euren vollständigen Namen und eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung für die Drohne angeben, sowie einige weitere Daten und Dokumente . Nach erfolgreicher Registrierung erhaltet ihr eine Registriernummer, die auch e-id genannt wird. Diese e-id gilt für jede Drohne dieses Betreibers und wir nicht geändert, wenn ihr eure Drohne austauscht oder euch weitere Drohnen anschafft.

Ihr müsst entweder die Registriernummer oder einen QR-Code mit der e-id gut leserlich außen an der Drohne anbringen. Anders als in der Vergangenheit muss das Schild nicht mehr feuerfest sein.

Anders als der Drohnenführerschein ist die Registriernummer lebenslang gültig und muss nicht erneuert werden. Sollten sich eure Daten oder die Versicherung jedoch ändern, müsst ihr das LBA zeitnahm informieren.

Wenn ihr euch also eine Drohne kauft oder bereits eine besitzt, empfehlen wir die Registrierung zeitnah zum Erhalt eures Drohnenführerscheins zu erledigen, damit ihr ohne langes Warten losfliegen könnt.

Drohne auf Reise oder im Urlaub fliegen

Reise mit Drohne

Wo darf man fliegen?

Vor jedem Abflug solltet ihr prüfen, ob ihr am jeweiligen Ort auch wirklich fliegen dürft. Informiert euch am besten online:

  • Offizielle Luftfahrtbehörden des jeweiligen Landes, um sich mit allgemein geltenden Regelungen vertraut zu machen.
  • Offizielle Webseiten von Nationalparks und Schutzgebieten, da viele eigene Drohnenrichtlinien haben (z. B. begrenzte Flugzeiten, Genehmigungspflicht oder komplette Verbote).
  • Webseiten von Sehenswürdigkeiten oder historischen Stätten, da manche Orte Drohnenflüge verbieten oder zeitlich einschränken.
  • Lokale Tourismusbüros oder Stadtverwaltungen, da manche Städte Drohnenflüge in urbanen Gebieten stark reglementieren oder spezielle Genehmigungen erfordern.
  • Strand- und Küstenverwaltungen, da einige Strände (besonders in Naturschutzgebieten) spezielle Drohnenrichtlinien haben.
  • Hotels oder Resorts, falls man plant, auf deren Gelände zu fliegen – manche erlauben es, andere nicht.

Es ist beispielsweise verboten in Island in dem Gebiet um den Geysir Strokkur eine Drohne zu fliegen, selbst wenn ihr dort der einzige Tourist sein solltet. Im Thingvellir Nationalpark zirka 50 Kilometer weiter sind Flüge eingeschränkt nach bestimmten Regeln widerum erlaubt.

Es gibt außerdem Länder, die euch gar nicht erst mit einer Drohne im Gepäck einreisen lassen. Uns wurde im Jahr 2018 auf unserer Weltreise die Drohne in Kuba am Flughafen abgenommen und dort verwahrt, bis wir den Flughafen wieder zur Abreise aufsuchten. Dies war kein Problem, aber kostet alle Beteiligten Zeit.

Flugregeln

Tipps fürs Reisen mit einer Drohne

Auch wenn ihr keinen Drohnenführerschein benötigt, so empfiehlt es sich das Online-Training dafür beim LBA anzuschauen, da dort alle Flugregeln erklärt werden. Unsere hier zusammengestellte Liste ersetzt keinesfalls das Training und soll lediglich einen groben Überblick geben.

  1. Stellt vor jedem Flug sicher, dass ihr euch nicht in einer Flugverbotszone befindet.
  2. Ohne Genehmigung dürft ihr die maximale Flughöhe von 120 Metern nicht überschreiten.
  3. Ihr dürft die Drohne nicht außerhalb eurer Sichtweite fliegen.
  4. Ihr müsst bemannten Luftfahrzeugen immer ausweichen und es ist verboten, andere in jeglicher Form mit der Drohne zu behindern oder zu gefährden.
  5. Ihr müsst die Privatsphäre anderer wahren.
  6. Das Fliegen in oder über sensiblen Bereichen ist untersagt. Ihr dürft eure Drohne also nicht über Einsatzorten der Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen etc. fliegen. Auch Menschenansammlungen und Hauptverkehrswege sind tabu sowie An- und Abflugbereiche von Flugplätzen.
  7. Es ist verboten über Wohngrundstücke zu fliegen Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm sowie alle Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind.
  8. Ihr dürft Drohnen nur offiziellen Gebieten (auch Geozonen genannt) fliegen.
  9. Ihr dürft Drohnen ohne Genehmigung nachts nur fliegen lassen, wenn die Drohne mit genügend Licht ausgestattet ist und diese durch ihre Lichtsignale klar als eine Drohne erkennbar ist. Seit dem 1. Juli 2022 gilt, dass eine Drohne bei einem Nachtflug mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein muss.

Weitere Tipps zum Fliegen einer Drohne

Tipps fürs Reisen mit einer Drohne

  • Prüft das Wetter vor dem Abflug: Die gängigen Drohnen solltet ihr weder im Regen noch bei Schneefall fliegen. Beachtet außerdem die Betriebstemperatur, über die euch jeder Hersteller im Handbuch der Drohne informiert.
  • Respektiert eure Umgebung: Es gibt Momente, da scheint einem Abflug in der Theorie nichts entgegen zu stehen. Schaut aber dennoch immer, ob es angebracht ist, eine Drohne zu fliegen oder ob man nicht doch stören könnte.
  • Jagt oder stört keine Tiere: Im Online-Training für den Drohnenführerschein wird einem vermittelt, wie man sich gegenüber Unbeteiligten oder Menschenansammlungen zu verhalten hat beim Fliegen. Bedenkt aber, dass ihr mit einer Drohne auch Tieren Angst machen könnt. Fliegt daher nicht zu nah an sie heran und bedrängt sie nicht. Auch wenn es für die Aufnahmen verlockend ist, so sollte der Respekt gegenüber anderen Lebewesen immer eine höhere Priorität haben.
  • Wählt eine gute Start- und Landezone: Wenn ihr eure Drohne nicht aus der Hand startet, schaut, dass der Boden halbwegs ebenflächig ist. Er sollte auch nicht zu staubig sein, da die Rotorblätter die Partikel aufwirbeln und diese in den Motor oder den Gimbal eindringen können.
  • Lernt eure Drohne durch Testflüge kennen: Übt vor eurer Reise das Fliegen mit eurer Drohne, um euch mit allen Einstellungen und dem Flugverhalten des Geräts vertraut zu machen. Einige Drohnen mit Tracking-Funktion leiten beispielsweise automatisch eine Landung ein, wenn sie die getrackte Person verlieren. Dies ist besonders ungünstig, wenn ihr eure Drohne über dem Wasser oder beim Skifahren nutzen wollt.
  • GPS-Signal prüfen: Je höher die GPS-Genauigkeit, desto besser kann sich eure Drohne zurechtfinden. Bei Modellen wie den Drohnen von DJI beispielsweise lässt sich ein Home-Point definieren. Dieser markiert den Punkt, an dem die Drohne abgeflogen ist. Bei geringem Akkustand oder abgerissenem Signal zwischen eurer Fernbedienung und der Drohne leiten DJI Drohnen automatisch eine Landung zu genau diesem Punkt ein. Ist das GPS-Signal jedoch schlecht, kann es sein, dass sich der Home-Point verschiebt und eure Drohne ganz woanders landet. Dies ist besonders kritisch, wenn der falsche Home-Point auf einem abgesperrten Gelände oder im Wasser gesetzt wird.
  • Ersatzrotorblätter einpacken: Bei einem Absturz oder einer Kollision kann es passieren, dass die Rotorblätter eurer Drohne beschädigt werden. In dem Fall ist es praktisch, wenn ihr Ersatzrotorblätter dabei habt, die Beschädigten austauschen und direkt danach wieder abfliegen könnt. Vergesst auch nicht passendes Werkzeug einzupacken, falls es für den Austausch nötig ist.

Strafen bei Verstößen

Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro auf euch zukommen.